Stevia
Stevia (Honigkraut)
Bereits seit mehreren hundert Jahren werden die Blätter der aus Paraguay stammenden krautigen Stevia-Pflanze von den Ureinwohnern als Süßungsmittel verwendet. Die botanische Bezeichnung der Pflanze ist “Stevia rebaudiana Bertoni”. Da sie die 100–300 fache Süßkraft von Rohrzucker (Saccharose) besitzt, wird sie weltweit zu den Süßstoffen gezählt. Außerdem hat Stevia keine Kalorien, ist zahnverträglich und wirkt sich nicht auf den Blutzuckerspiegel aus. Daher avancierte Stevia zum ersehnten Süßstoff vieler Menschen die das Schlanksein anstreben, von Diabetikern, Eltern und Kindern sowie der Lebensmittelindustrie, die mit Stevia Millionenumsätze verbindet.
Steviosid – der supersüße Inhaltsstoff der Stevia-Pflanze
Bei Stevia rebaudiana handelt es sich um eine mehrjährige krautige Pflanze die in den Höhenlagen von Paraguay und Brasilien gedeiht und bis zu einem Meter hoch wird. Stevia-Pflanzen mit Süßkraft sind die Ausnahmen unter den vermuteten 150 verschiedenen Stevia-Arten. Gerade zwei Arten enthalten in ihren Blättern den natürlichen Süßstoff Steviosid, das auch als Stevio-Glykosid bezeichnet wird. Das Steviosid ist für die enorme Süßkraft verantwortlich. Von dieser Wildform wurden Züchtungen mit erhöhter Süßstoffausbeute abgeleitet. Stevio-Glykoside gehören gemäß Lebensmittelrecht zu den Lebensmittelzusatzstoffen. Viele Menschen wünschen sich eine gesunde Alternative zum „dick machenden“ Zucker und den künstlichen Süßstoffen wie z. B. Aspartam und Saccharin, die ihnen in Bezug auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht ganz geheuer erscheinen.
Süßen mit Stevia — umgangssprachlich Honigblatt, Süßkraut?
Es scheint verlockend, mit einem natürlichen Süßstoff ohne Kalorien seinen Tee und andere Getränke sowie Lebensmittel genießen zu können. Dabei sollte sich der Verbraucher aber darauf gefasst machen, dass der Stevia-Geschmack etwas gewöhnungsbedürftig sein kann, in jedem Fall ist er (noch nicht) mit dem des Zuckers vergleichbar. Stevia kann beim Erhitzen z. B. beim Backen von Kuchen bitter schmecken. Dennoch sind die möglichen Einsatzbereiche unbegrenzt, z. B. in Kaugummi, Limonaden, Joghurts, Eis und vielen anderen beliebten Lebensmitteln. Da Stevia keinen Karies auslöst, könnte seine Verwendung in Zahncremes nützlich sein. Aber weder ist die gesamte Stevia-Pflanze, noch das aus ihr zu gewinnende Steviosid von der Europäischen Union (EU) für den europäischen Raum zugelassen. Seit dem Jahr 1997 gelten für das Süßkraut Stevia die Anforderung der „Novel-Food-Verordnung“ für neuartige Lebensmittel. Das bedeutet, dass die Importeure von „Novel-Food“ in groß angelegten Studien mit aussagekräftigem Datenmaterial die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Stevia nachweisen müssen.
Der natürliche Süßstoff Stevia — Prüfung auf unerwünschte Nebenwirkungen
Eine Aussage über eine möglicherweise gesundheitsschädlichen Wirkung des Steviols ist derzeit noch nicht sicher zu treffen. Bei Steviol handelt es sich um das bakterielle Abbauprodukt von Steviosid im Darm, das in den Organismus aufgenommen wird und dort unter Umständen eine unbekannte Wirkung auf die Gesundheit entfalten kann. Ein weiteres wichtiges Beurteilungskriterium ist die Langzeitwirkung. Der Verbraucher muss Stevia auch über lange Zeit ohne Bedenken konsumieren können. Die aus den teuren Studien gewonnene Datenlage muss ausreichen, um daraus eine Unbedenklichkeit für den menschlichen Organismus ableiten zu können.
Stevia-Zulassung oder Ablehnung von der EU im Jahr 2010
Seit mehr als 10 Jahren prüfen Lebensmittelkontrolleure Stevia. Ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelrecht (EFSA) belegt die Unbedenklichkeit von Stevia. Auch für den „Stevia-Papst“ Professor Joannes Geuns von der Universität Leuven ist die Verwendung von Stevia unbedenklich. In Japan, Australien und den USA ist Stevia bereits auf dem Markt zugelassen. Seit der Fokus nicht mehr auf der Stevia-Pflanze sondern auf dem Süßstoff Steviosid liegt, wird die Zulassung wahrscheinlicher. Das Steviosid hat nicht die Nebenwirkungen des Krauts und die Ergebnisse lassen sich in umfangreichen Studien (mit mehr als 2.500 Probanden) eher standardisieren. Es ist kein Geheimnis, dass der Zuckerindustrie mit Umsätzen in Milliardenhöhe ein mangelndes Interesse an Stevia unterstellt wurde. Die Tatsache, dass die Patente auf die künstlichen Süßstoffe auslaufen, könnte nach der Zulassung zum Interesse an Patenten auf die neu gewonnen Inhaltsstoffe (Stevio-Glycoside) beitragen. Die seit Jahrtausenden bekannte Süßpflanze Stevia wäre nicht patentierbar. Die Europäische Union will die Entscheidung noch in 2010 treffen. Es wird spannend zu beobachten, wie sich (nach Zulassung) ein lang ersehntes Produkt im Markt entwickeln wird.
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Category: Lexikon | Tags: Ernährung, Novel Food, Pflanzen, Stevia, Süßungsmittel Kommentare deaktiviert