Stevia

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Stevia (Honig­kraut)

Bereits seit meh­re­ren hun­dert Jah­ren wer­den die Blät­ter der aus Para­guay stam­men­den krau­ti­gen Stevia-Pflanze von den Urein­woh­nern als Süßungs­mit­tel ver­wen­det. Die bota­ni­sche Bezeich­nung der Pflanze ist “Stevia reb­au­diana Ber­toni”. Da sie die 100–300 fache Süß­kraft von Rohr­zu­cker (Sac­cha­rose) besitzt, wird sie welt­weit zu den Süß­stof­fen gezählt. Außer­dem hat Stevia keine Kalo­rien, ist zahn­ver­träg­lich und wirkt sich nicht auf den Blut­zu­cker­spie­gel aus. Daher avan­cierte Stevia zum ersehn­ten Süß­stoff vie­ler Men­schen die das Schlank­sein anstre­ben, von Dia­be­ti­kern, Eltern und Kin­dern sowie der Lebens­mit­tel­in­dus­trie, die mit Stevia Mil­lio­nen­um­sätze verbindet.

Ste­vio­sid – der super­süße Inhalts­stoff der Stevia-Pflanze

Bei Stevia reb­au­diana han­delt es sich um eine mehr­jäh­rige krau­tige Pflanze die in den Höhen­la­gen von Para­guay und Bra­si­lien gedeiht und bis zu einem Meter hoch wird. Stevia-Pflanzen mit Süß­kraft sind die Aus­nah­men unter den ver­mu­te­ten 150 ver­schie­de­nen Stevia-Arten. Gerade zwei Arten ent­hal­ten in ihren Blät­tern den natür­li­chen Süß­stoff Ste­vio­sid, das auch als Stevio-Glykosid bezeich­net wird. Das Ste­vio­sid ist für die enorme Süß­kraft ver­ant­wort­lich. Von die­ser Wild­form wur­den Züch­tun­gen mit erhöh­ter Süß­stoff­aus­beute abge­lei­tet. Stevio-Glykoside gehö­ren gemäß Lebens­mit­tel­recht zu den Lebens­mit­tel­zu­satz­stof­fen. Viele Men­schen wün­schen sich eine gesunde Alter­na­tive zum „dick machen­den“ Zucker und den künst­li­chen Süß­stof­fen wie z. B. Aspar­tam und Sac­cha­rin, die ihnen in Bezug auf die gesund­heit­li­che Unbe­denk­lich­keit nicht ganz geheuer erscheinen.

Süßen mit Stevia — umgangs­sprach­lich Honig­blatt, Süßkraut?

Es scheint ver­lo­ckend, mit einem natür­li­chen Süß­stoff ohne Kalo­rien sei­nen Tee und andere Getränke sowie Lebens­mit­tel genie­ßen zu kön­nen. Dabei sollte sich der Ver­brau­cher aber dar­auf gefasst machen, dass der Stevia-Geschmack etwas gewöh­nungs­be­dürf­tig sein kann, in jedem Fall ist er (noch nicht) mit dem des Zuckers ver­gleich­bar. Stevia kann beim Erhit­zen z. B. beim Backen von Kuchen bit­ter schme­cken. Den­noch sind die mög­li­chen Ein­satz­be­rei­che unbe­grenzt, z. B. in Kau­gummi, Limo­na­den, Joghurts, Eis und vie­len ande­ren belieb­ten Lebens­mit­teln. Da Stevia kei­nen Karies aus­löst, könnte seine Ver­wen­dung in Zahn­cremes nütz­lich sein. Aber weder ist die gesamte Stevia-Pflanze, noch das aus ihr zu gewin­nende Ste­vio­sid von der Euro­päi­schen Union (EU) für den euro­päi­schen Raum zuge­las­sen. Seit dem Jahr 1997 gel­ten für das Süß­kraut Stevia die Anfor­de­rung der „Novel-Food-Verordnung“ für neu­ar­tige Lebens­mit­tel. Das bedeu­tet, dass die Impor­teure von „Novel-Food“ in groß ange­leg­ten Stu­dien mit aus­sa­ge­kräf­ti­gem Daten­ma­te­rial die gesund­heit­li­che Unbe­denk­lich­keit von Stevia nach­wei­sen müssen.

Der natür­li­che Süß­stoff Stevia — Prü­fung auf uner­wünschte Nebenwirkungen

Eine Aus­sage über eine mög­li­cher­weise gesund­heits­schäd­li­chen Wir­kung des Ste­viols ist der­zeit noch nicht sicher zu tref­fen. Bei Ste­viol han­delt es sich um das bak­te­ri­elle Abbau­pro­dukt von Ste­vio­sid im Darm, das in den Orga­nis­mus auf­ge­nom­men wird und dort unter Umstän­den eine unbe­kannte Wir­kung auf die Gesund­heit ent­fal­ten kann. Ein wei­te­res wich­ti­ges Beur­tei­lungs­kri­te­rium ist die Lang­zeit­wir­kung. Der Ver­brau­cher muss Stevia auch über lange Zeit ohne Beden­ken kon­su­mie­ren kön­nen. Die aus den teu­ren Stu­dien gewon­nene Daten­lage muss aus­rei­chen, um dar­aus eine Unbe­denk­lich­keit für den mensch­li­chen Orga­nis­mus ablei­ten zu können.

Stevia-Zulassung oder Ableh­nung von der EU im Jahr 2010

Seit mehr als 10 Jah­ren prü­fen Lebens­mit­tel­kon­trol­leure Stevia. Ein Gut­ach­ten der Euro­päi­schen Behörde für Lebens­mit­tel­recht (EFSA) belegt die Unbe­denk­lich­keit von Stevia. Auch für den „Stevia-Papst“ Pro­fes­sor Joan­nes Geuns von der Uni­ver­si­tät Leu­ven ist die Ver­wen­dung von Stevia unbe­denk­lich. In Japan, Aus­tra­lien und den USA ist Stevia bereits auf dem Markt zuge­las­sen. Seit der Fokus nicht mehr auf der Stevia-Pflanze son­dern auf dem Süß­stoff Ste­vio­sid liegt, wird die Zulas­sung wahr­schein­li­cher. Das Ste­vio­sid hat nicht die Neben­wir­kun­gen des Krauts und die Ergeb­nisse las­sen sich in umfang­rei­chen Stu­dien (mit mehr als 2.500 Pro­ban­den) eher stan­dar­di­sie­ren. Es ist kein Geheim­nis, dass der Zucker­in­dus­trie mit Umsät­zen in Mil­li­ar­den­höhe ein man­geln­des Inter­esse an Stevia unter­stellt wurde. Die Tat­sa­che, dass die Patente auf die künst­li­chen Süß­stoffe aus­lau­fen, könnte nach der Zulas­sung zum Inter­esse an Paten­ten auf die neu gewon­nen Inhalts­stoffe (Stevio-Glycoside) bei­tra­gen. Die seit Jahr­tau­sen­den bekannte Süß­pflanze Stevia wäre nicht paten­tier­bar. Die Euro­päi­sche Union will die Ent­schei­dung noch in 2010 tref­fen. Es wird span­nend zu beob­ach­ten, wie sich (nach Zulas­sung) ein lang ersehn­tes Pro­dukt im Markt ent­wi­ckeln wird.

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