LSD

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Ein­lei­tung

LSD (Lyserg­säu­re­diet­hy­l­amid) ist die Abkür­zung für das che­mi­sche Deri­vat der Lys­ger­säure und ist eines der bekann­tes­ten Hal­lu­zi­no­gene welt­weit. Schon in aller­kleins­ten Dosie­run­gen führt es zu weit­grei­fen­den Wahn­vor­stel­lun­gen und wird somit laut Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz als nicht ver­kehrs­fä­hig eingestuft.

Geschichte

Im Novem­ber des Jah­res 1938 expe­ri­men­tierte Albert Hof­mann im Rah­men sei­ner For­schung über das Mut­ter­korn, das in den Ähren von Rog­gen und diver­sen ande­ren Getrei­de­for­men auf­tritt und stellte in die­sem Zusam­men­hang erst­ma­lig Lyserg­säu­re­diet­hy­l­amid her. Ursprüng­lich plante Hof­mann die Her­stel­lung eine Kreis­lauf­sti­mu­lans, doch trat die erhoffte Wir­kung bei Tier­ver­su­chen nicht ein und somit stellte er die For­schun­gen ein.
Einige Jahre spä­ter, 1943, über­prüfte er jedoch aber­mals die rück­lie­gen­den Ergeb­nisse und kon­su­mierte den Wirk­stoff LSD selbst, um im Fol­gen­den die hal­lu­zi­no­ge­nen Aus­wir­kun­gen am eige­nen Leibe zu erfah­ren und ent­deckte somit die psy­cho­ak­ti­ven Eigen­schaf­ten des LSD.
Diese Erkennt­nisse nutzte der Phar­ma­kon­zern San­doz und ver­trieb das Mit­tel unter dem Han­dels­na­men Dely­sid zum Zwe­cke der psych­ia­tri­schen Behand­lung und diver­sen For­schungs­zwe­cken.
1970 wurde LSD jedoch end­gül­tig als nicht ver­kehrs­fä­hig ein­ge­stuft und somit jeg­li­cher Ein­satz in der The­ra­pie oder der For­schung gänz­lich verboten.

LSD als Waffe im Kal­ten Krieg

In den 1950er Jah­ren wur­den die Wir­kun­gen der hal­lu­zi­no­ge­nen Droge auch im Kal­ten Krieg ein­ge­setzt, um es Gefan­ge­nen als eine Art Wahr­heits­se­rum zu ver­ab­rei­chen. In einer Viel­zahl von Expe­ri­men­ten ver­suchte das CIA die Aus­wir­kun­gen an Test­per­so­nen zu über­prü­fen, wobei es jedoch nicht nur zu lang­an­hal­ten­den Bewusst­seins­stö­run­gen, son­dern auch zu unge­zähl­ten Todes­fäl­len kam. Als die­ses For­schungs­pro­gramm auf­ge­deckt wurde, kam es zu vie­len par­la­men­ta­ri­schen Unter­su­chun­gen und Gerichts­ver­fah­ren und die Ver­su­che wur­den gänz­lich eingestellt.

LSD als Partydroge

1960 rief Timo­thy Leary zum Kon­sum von LSD zur Bewusst­seins­er­wei­te­rung auf, ern­tete jedoch Unmen­gen an Kri­tik und nur sechs Jahre spä­ter wurde die Droge in den USA ver­bo­ten (Deutsch­land – 1971), wenn der Wirk­stoff auch nie eine ver­gleich­bare Masse von Kon­su­men­ten wie Heroin und Kokain ver­buchte.
Nach­dem es eine lange Zeit ruhig um den Wirk­stoff Lyserg­säu­re­diet­hy­l­amid gewor­den war, wurde er in der 1980er Jah­ren wie­der zuneh­mend popu­lär und tauchte erst­mals als Par­ty­droge auf. Wenn der Kon­sum auch im letz­ten Kon­sum laut Anga­ben der Dro­gen­be­auf­tra­gen zurück­ging, ist seit 2008 wie­der eine erhöhte Nach­frage zu verzeichnen.

Die Wir­kung von LSD

Der hal­lu­zi­no­gene Stoff wirkt teils zeit­ver­setzt, so sind Mes­sun­gen zwi­schen weni­gen Minu­ten und drei Stun­den an Test­per­so­nen gemes­sen wor­den und auch die Wir­kungs­dauer schwankt zwi­schen fünf und zwölf Stun­den. Diese Abwei­chun­gen sind auf die indi­vi­du­el­len Eigen­schaf­ten des Kon­su­men­ten zurück­zu­füh­ren und Kri­te­rien wie Gewicht, Größe und Dyna­mik des jewei­li­gen Men­schen spie­len eine ent­schei­dende Rolle.
Kör­per­lich ist vor allem eine Beschleu­ni­gung der Puls­fre­quenz, Erwei­te­rung der Pupil­len, Erhö­hung des Blut­drucks und das Ver­schwim­men von Seh­ein­drü­cken zu ver­zeich­nen. Wei­ter­hin wirkt sich der Kon­sum auf die peri­phe­ren Arte­rien aus, was zur Folge hat, dass die äuße­ren Glied­ma­ßen (Füße, Hände) kalt wer­den. In sel­te­nen Fäl­len kann es zum Erschlaf­fen jeg­li­cher Kör­per­mus­ku­la­tur füh­ren, aber auch Krämpfe und Zuckun­gen sind häu­fige Begleit­er­schei­nun­gen.
Psy­cho­lo­gisch erwei­tert LSD das Wahr­neh­mungs­feld des Kon­su­men­ten und lässt ihn seine Umge­bung detail­lier­ter wahr­neh­men, wobei auch die Gefüge von Zeit und Raum als inten­si­ver emp­fun­den wer­den. Die­ses Mehrer­le­ben ist häu­fig der Anreiz für das Kon­su­mie­ren der hal­lu­zi­no­ge­nen Wirk­stoffs, wenn die Aus­wir­kun­gen auch viele Ähnlich­kei­ten zur Schi­zo­phre­nie, einer star­ken psy­chi­schen Stö­rung, auf­wei­sen.
Den­noch wird LSD als nicht-abhängigkeitserzeugende Sub­stanz geführt, da kein Sucht­ver­hal­ten auf­tritt und so ist gar eine frei­wil­lige Ver­min­de­rung des Gebrauchs der Droge bei den Kon­su­men­ten nachweisbar.

Kon­sum­for­men und Dosierungen

Die übli­che Dosie­rung liegt bei sehr gerin­gen Men­gen, die sich im Bereich von 50 bis 100 Mikro­gramm bewe­gen, wobei die Aus­wir­kung stark vom jewei­li­gen Kon­su­men­ten abhän­gig ist und somit nicht von der Menge auf die Erleb­nisse zu schlie­ßen ist.
Übli­cher­weise wird die Droge auf kleine Papier­stü­cke auf­ge­tra­gen, soge­nannte Pap­pen, Trips oder Tickets, die dann oral auf­ge­nom­men wer­den. Den­noch gibt es unzäh­lige andere For­men der Ver­ab­rei­chung, bei­spiel­weise als Was­ser­lö­sung, als Zugabe zu Wür­fel­zu­cker oder als Kap­sel– und Tablet­ten­form. Den­noch sind die Preise pro Ein­heit gleich­blei­bend, so gibt die Euro­päi­sche Beob­ach­tungs­stelle für Dro­gen und Dro­gen­sucht einen Wert zwi­schen 5 € und 11 € an.

Rechts­lage

In Deutsch­land ist der Kon­sum und der Besitz von LSD nach 4. BtMGlV vom 21. Februar 1967, in Kraft getre­ten am 25. Februar 1967, ver­bo­ten und der Wirk­stoff den betäu­bungs­mit­tel­recht­li­chen Grund­sät­zen des Opi­um­ge­set­zes, das 1929 in Kraft trat, unterstellt.

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