Europäische Union

1. Dezember 2010

Unter der Euro­päi­schen Union ver­steht man einen Zusam­men­schluss von 27 Staa­ten in Europa. Dazu zäh­len Bel­gien, Bul­ga­rien, Däne­mark, Deutsch­land, Est­land, Finn­land, Frank­reich, Grie­chen­land, Tsche­chi­sche Repu­blik, Groß­bri­tan­nien, Ita­lien, Lett­land, Litauen, Irland, Luxem­burg, Malta, Nie­der­lande, Öster­reich, Polen, Por­tu­gal, Rumä­nien, Schwe­den, Slo­wa­kei, Slo­we­nien, Spa­nien, Ungarn und Zypern. In der Euro­päi­schen Union leben circa 500 Mil­lio­nen Bür­ger, die mit einer Wirt­schafts­leis­tung von rund 18.400 Mrd. Euro (Stand: 2008) den welt­größ­ten Bin­nen­markt bil­den. Sie erwirt­schaf­tete damit knapp 25 Pro­zent des glo­ba­len BIP.

Ent­ste­hung der Euro­päi­schen Union

Die Euro­päi­sche Union ent­wi­ckelte sich vom Schumann-Plan aus­ge­hend etap­pen­weise in einer Reihe von Aus­bil­dun­gen und Aus­deh­nun­gen. Die Zusam­men­ar­beit der Mit­glieds­staa­ten blieb aber wei­test­ge­hend auf die Grün­dung eines gemein­sa­men Mark­tes zwi­schen den Mit­glieds­staa­ten beschränkt. Mit dem Maas­trich­ter Ver­trag vom 7. Februar 1992 wurde die Euro­päi­sche Gemein­schaft zur poli­ti­schen Union wei­ter­ent­wi­ckelt. Daher stammt auch die Benen­nung der Euro­päi­schen Union. Neben der wirt­schaft­li­chen Inte­gra­tion, via Bin­nen­markt und Wäh­rungs­union, wurde auch eine gemein­same Außen– und Sicher­heits­po­li­tik und die Koope­ra­tion in den Berei­chen Poli­zei und Jus­tiz ver­ein­bart. Dar­über hin­aus hat die Euro­päi­sche Union eine gemein­same Wäh­rung, den Euro, sowie elf wei­tere Wäh­run­gen. Die EU hat außer­dem einen beob­ach­ten­den Sta­tus bei der G8. Des Wei­te­ren ist die EU Mit­glied der G20 und ver­tritt ihre 27 Mit­glied­staa­ten in der Welthandelsorganisation.

Auf­ga­ben der Euro­päi­schen Union

Die EU beschäf­tigt sich mit vie­len Auf­ga­ben, die sich unmit­tel­bar auf das täg­li­che Leben bezie­hen, wie zum Bei­spiel die Grün­dung von Arbeits­plät­zen und die Wah­rung der Bür­ger­rechte. Die Euro­päi­sche Union ver­steht sich selbst als Wer­te­ge­mein­schaft. Das heißt, dass die Mit­glieds­staa­ten sich ver­pflich­ten, den Frie­den, die Frei­heit, die Demo­kra­tie sowie den Plu­ra­lis­mus zu wah­ren. Dar­über hin­aus ist die Euro­päi­sche Union auch eine Soli­dar­ge­mein­schaft, in der die ökono­misch Stär­ke­ren die Schwä­che­ren unter­stüt­zen. Die Mit­glieds­staa­ten han­deln in vie­len Berei­chen gemein­sam und fas­sen Ent­schlüsse, die für alle 25 Län­der gel­ten. Des­halb haben sie der EU bestimmte Ange­le­gen­hei­ten und einen Teil ihrer Hoheits­rechte über­tra­gen. Daher ist sie auch eine Rechts­ge­mein­schaft. Die EU ist aber weder ein Bun­des­staat (wie Bei­spiels­weise die USA) noch ein­fach eine über­staat­li­che Orga­ni­sa­tion, in der die Regie­run­gen zusam­men­ar­bei­ten, wie bei­spiels­weise die UNO. Die Mit­glieds­staa­ten bün­deln ihre Hoheits­rechte, um inter­na­tio­nal mehr Ein­fluss zu erzie­len und Fra­gen von gemein­sa­mem Inter­esse auf euro­päi­scher Ebene demo­kra­tisch abzu­klä­ren. Dazu haben die Mit­glieds­staa­ten ihre Ent­schei­dungs­be­fug­nisse an die von ihnen geschaf­fe­nen Organe übertragen.

Die wich­tigs­ten Organe der Euro­päi­schen Union

Das wich­tigste Organ der Euro­päi­schen Union ist das Euro­päi­sche Par­la­ment, des­sen Auf­gabe es ist, die Belange der Bevöl­ke­rung poli­tisch zu ver­tre­ten. Der Rat der Euro­päi­schen Union hat zur Auf­gabe, die Regie­rung der Mit­glied­staa­ten zu ver­tre­ten. Die Euro­päi­sche Kom­mis­sion ist die aus­füh­rende Gewalt und gilt dar­über hin­aus auch als Motor der Union. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof sichert die Ein­hal­tung der Gesetze in der Euro­päi­schen Union und der Euro­päi­sche Rech­nungs­hof ist für die Kon­trolle der Ver­wal­tung des EU-Haushalts zustän­dig. Die Insti­tu­tio­nen wer­den durch fünf wei­tere Ein­rich­tun­gen ergänzt. Dazu zählt der Euro­päi­sche Wirt­schafts– und Sozi­al­aus­schuss, der Aus­schuss der Regio­nen, die Euro­päi­sche Zen­tral­bank, der Euro­päi­sche Bür­ger­be­auf­tragte sowie die Euro­päi­sche Inves­ti­ti­ons­bank. Außer­dem hat die EU zur Erfül­lung ihrer wis­sen­schaft­li­chen und admi­nis­tra­ti­ven Auf­ga­ben meh­rere Agen­tu­ren ein­ge­rich­tet, wie zum Bei­spiel die Euro­päi­sche Agen­tur für Flug­si­cher­heit (EASA) in Köln, oder die euro­päi­sche Umwelt­agen­tur (AEE) in Kopenhagen.

Erwei­te­run­gen der EU

Die letz­ten Erwei­te­run­gen der EU erfolg­ten am 1. Mai 2004 mit dem Bei­tritt zehn östli­cher Staa­ten. Dazu zähl­ten acht ehe­ma­lige kom­mu­nis­ti­sche Staa­ten, unter Ande­rem zum Bei­spiel Est­land, Litauen und Polen sowie die Inseln Malta und Zypern, wobei Letz­tere nur zum süd­li­chen Teil auf­ge­nom­men wurde. Anfang 2007 wur­den dann die aktu­ell letz­ten dazu gekom­me­nen Staa­ten Bul­ga­rien und Rumä­nien in die Euro­päi­sche Union aufgenommen.

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