Unter der Europäischen Union versteht man einen Zusammenschluss von 27 Staaten in Europa. Dazu zählen Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Tschechische Republik, Großbritannien, Italien, Lettland, Litauen, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern. In der Europäischen Union leben circa 500 Millionen Bürger, die mit einer Wirtschaftsleistung von rund 18.400 Mrd. Euro (Stand: 2008) den weltgrößten Binnenmarkt bilden. Sie erwirtschaftete damit knapp 25 Prozent des globalen BIP.
Entstehung der Europäischen Union
Die Europäische Union entwickelte sich vom Schumann-Plan ausgehend etappenweise in einer Reihe von Ausbildungen und Ausdehnungen. Die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten blieb aber weitestgehend auf die Gründung eines gemeinsamen Marktes zwischen den Mitgliedsstaaten beschränkt. Mit dem Maastrichter Vertrag vom 7. Februar 1992 wurde die Europäische Gemeinschaft zur politischen Union weiterentwickelt. Daher stammt auch die Benennung der Europäischen Union. Neben der wirtschaftlichen Integration, via Binnenmarkt und Währungsunion, wurde auch eine gemeinsame Außen– und Sicherheitspolitik und die Kooperation in den Bereichen Polizei und Justiz vereinbart. Darüber hinaus hat die Europäische Union eine gemeinsame Währung, den Euro, sowie elf weitere Währungen. Die EU hat außerdem einen beobachtenden Status bei der G8. Des Weiteren ist die EU Mitglied der G20 und vertritt ihre 27 Mitgliedstaaten in der Welthandelsorganisation.
Aufgaben der Europäischen Union
Die EU beschäftigt sich mit vielen Aufgaben, die sich unmittelbar auf das tägliche Leben beziehen, wie zum Beispiel die Gründung von Arbeitsplätzen und die Wahrung der Bürgerrechte. Die Europäische Union versteht sich selbst als Wertegemeinschaft. Das heißt, dass die Mitgliedsstaaten sich verpflichten, den Frieden, die Freiheit, die Demokratie sowie den Pluralismus zu wahren. Darüber hinaus ist die Europäische Union auch eine Solidargemeinschaft, in der die ökonomisch Stärkeren die Schwächeren unterstützen. Die Mitgliedsstaaten handeln in vielen Bereichen gemeinsam und fassen Entschlüsse, die für alle 25 Länder gelten. Deshalb haben sie der EU bestimmte Angelegenheiten und einen Teil ihrer Hoheitsrechte übertragen. Daher ist sie auch eine Rechtsgemeinschaft. Die EU ist aber weder ein Bundesstaat (wie Beispielsweise die USA) noch einfach eine überstaatliche Organisation, in der die Regierungen zusammenarbeiten, wie beispielsweise die UNO. Die Mitgliedsstaaten bündeln ihre Hoheitsrechte, um international mehr Einfluss zu erzielen und Fragen von gemeinsamem Interesse auf europäischer Ebene demokratisch abzuklären. Dazu haben die Mitgliedsstaaten ihre Entscheidungsbefugnisse an die von ihnen geschaffenen Organe übertragen.
Die wichtigsten Organe der Europäischen Union
Das wichtigste Organ der Europäischen Union ist das Europäische Parlament, dessen Aufgabe es ist, die Belange der Bevölkerung politisch zu vertreten. Der Rat der Europäischen Union hat zur Aufgabe, die Regierung der Mitgliedstaaten zu vertreten. Die Europäische Kommission ist die ausführende Gewalt und gilt darüber hinaus auch als Motor der Union. Der Europäische Gerichtshof sichert die Einhaltung der Gesetze in der Europäischen Union und der Europäische Rechnungshof ist für die Kontrolle der Verwaltung des EU-Haushalts zuständig. Die Institutionen werden durch fünf weitere Einrichtungen ergänzt. Dazu zählt der Europäische Wirtschafts– und Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen, die Europäische Zentralbank, der Europäische Bürgerbeauftragte sowie die Europäische Investitionsbank. Außerdem hat die EU zur Erfüllung ihrer wissenschaftlichen und administrativen Aufgaben mehrere Agenturen eingerichtet, wie zum Beispiel die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln, oder die europäische Umweltagentur (AEE) in Kopenhagen.
Erweiterungen der EU
Die letzten Erweiterungen der EU erfolgten am 1. Mai 2004 mit dem Beitritt zehn östlicher Staaten. Dazu zählten acht ehemalige kommunistische Staaten, unter Anderem zum Beispiel Estland, Litauen und Polen sowie die Inseln Malta und Zypern, wobei Letztere nur zum südlichen Teil aufgenommen wurde. Anfang 2007 wurden dann die aktuell letzten dazu gekommenen Staaten Bulgarien und Rumänien in die Europäische Union aufgenommen.
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