Abmahnung
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung kennt man in der Regel aus dem Arbeitsrecht. Ein Arbeitgeber erteilt seinem Arbeitnehmer eine Abmahnung, wenn dieser gegen Punkte aus seinem Arbeitsvertrag verstößt oder andere schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen hat. Die Abmahnung dient also in erster Linie dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen.
Eine Abmahnung sollte im Gegensatz zur Ermahnung schriftlich erfolgen; ihr Erhalt ist vom Arbeitnehmer durch Unterschrift zu bestätigen. Auch mündliche Abmahnungen sind geltend; auch hier hat sich der Arbeitgeber die Kenntnisnahme aber schriftlich bestätigen zu lassen. Andere Begriffe für eine Abmahnung sind Rüge oder Verwarnung.
Doch nicht nur im Arbeitsleben kann es zu Abmahnungen kommen, auch das Mietrecht spricht von einer Abmahnung. Diese wird vom Vermieter ausgesprochen und soll den Mieter auf sein Fehlverhalten hinweisen.
Auch im Wettbewerbsrecht sowie im Verwaltungsrecht taucht der Begriff Abmahnung mehrfach auf.
Gründe für eine Abmahnung
Hat ein Arbeitgeber die Absicht, seinem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zu kündigen, bedarf es in der Regel einer vorherigen Abmahnung. Erst nach drei erfolgten Abmahnungen kommt es im Normalfall aber zu einer Kündigung. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen; bei groben Verstößen etwa kann auch eine außerordentliche Kündigung erfolgen.
Die Gründe für eine Abmahnung können äußerst vielfältig sein und sowohl im fehlenden Leistungsbereich als auch im mangelndem Vertrauen liegen. Eine unzureichende Leistung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die ihm übertragenen Aufgaben nur noch mangelhaft erledigt oder sich gar weigert, Aufgaben zu übernehmen. Auch ein Verstoß gegen das betriebliche Rauch– und Alkoholverbot gehört zu den Gründen für eine Abmahnung. Darüber hinaus kann ein häufiges unpünktliches Erscheinen des Arbeitnehmers Grund für eine Abmahnung sein.
Bei grobem Vertrauensmissbrauch gegenüber dem Arbeitgeber, etwa bei Diebstahl, Betrug oder Untreue, kann ebenfalls eine Abmahnung ausgesprochen werden. Hierzu zählen ebenso Beleidigungen oder Beschimpfungen des Arbeitgebers.
Ebenfalls berechtigt ist ein Arbeitgeber dazu, eine so genannte Sammelabmahnung auszusprechen. In dieser werden mehrere Verstöße gegen den Arbeitsvertrag aufgeführt.
Auch der Arbeitnehmer kann eine Abmahnung seinem Arbeitgeber gegenüber aussprechen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitgeber unzulässige Arbeitszeiten anordnet oder den Lohn nicht mehr pünktlich zahlt. Da dies keine triftigen Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind, hat der Mitarbeiter hier vorher eine Abmahnung auszusprechen.
Inhalt der Abmahnung
Eine Abmahnung sollte eindeutig beschreiben, welches Fehlverhalten sich der Arbeitnehmer hat zu Schulde kommen lassen. Idealerweise sollten Datum, Ort und auch Uhrzeit angegeben werden. Weiterhin sollte dem Arbeitnehmer klar angezeigt werden, dass in Zukunft dieses Fehlverhalten zu unterlassen ist. Angedroht werden sollten dem Mitarbeiter arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Sehr weit zurückliegende Verstöße dürfen nicht als Grund für eine Abmahnung genommen werden.
Gültigkeitsdauer einer Abmahnung
Die Gültigkeit einer Abmahnung hängt vom jeweiligen Fall ab; ist dieser nicht allzu schwerwiegend, ist die Abmahnung in der Regel nach zwei Jahren abgegolten. Schwerwiegende Verstöße bedürfen eines Zeitraumes von drei bis fünf Jahren, ehe die Abmahnung hinfällig wird.
Reaktionen des Arbeitnehmers
Grundsätzlich sollte der Arbeitnehmer auf eine erhaltene Abmahnung so schnell wie möglich reagieren. Er kann die sofortige Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen, wenn diese unzulässig oder rechtswidrig ist; zu diesem Zweck kann sogar die Hilfe eines Arbeitsgerichtes in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine Gegendarstellung. Auch ein Beschwerderecht steht ihm zu; diese wird meist an den Betriebsrat gerichtet.
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Category: Lexikon | Tags: Abmahnung, Recht Kommentare deaktiviert